BSG, Urteil vom 23.04.2024, Az. B 12 BA 3/22 RDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass Aufwendungen von mehr als € 110,00 pro Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, wenn sie…
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