Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.03.2022, Az.: 18 Ca 6830/21Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass durch die Vorlage eines gefälschten Impfausweises eines Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber zwecks Wahrnehmung von Außenterminen eine fristlose Kündigung…
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