BAG, Urteil vom 23.08.2023, Az. 5 AZR 349/22Das Bundesarbeitsgericht hat eine vorherige Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein kassiert und entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch nach Feierabend verpflichtet sein kann, sein Handy auf mögliche SMS oder E-Mails wegen…
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