Verpflichtend transparent
Nachhaltigkeitsbericht
Mit erweitertem Gültigkeitskreis: die Anforderungen
Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bestimmt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und löst die bereits bestehenden Vorgaben zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) ab, womit auch ein erweiterter Anwenderkreis einhergeht: Die CSRD weitet die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf deutlich mehr Unternehmen aus – insbesondere große Kapitalgesellschaften, einige börsennotierte KMU sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmensgruppen – allerdings werden nach jüngsten EU-Entscheidungen künftig nur die allergrößten Unternehmen erfasst. Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitern und € 450 Mio. Umsatz sind perspektivisch vom direkten Anwendungsbereich ausgenommen.
Die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht müssen nun von einem Wirtschaftsprüfer oder anderen unabhängigen Prüfer bestätigt werden. Die Prüfung erfolgt dabei mit sog. begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance). D.h. ein Prüfer urteilt, ob ihm bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Unstimmigkeiten aufgefallen sind.
Nachhaltigkeitsberichte müssen im XHTML-Format mit XBRL-Auszeichnung (ESEF) eingereicht werden. Ihre Nachhaltigkeitsinformationen werden damit maschinell lesbar und lassen sich von Analysten und Investoren einfacher auswerten.
Das Rahmenwerk für die Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), in denen Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance spezifiziert werden. Die Entscheidung, welche Themen wesentlich und zu berichten sind, wird mittels des Prinzips der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt.
Mittels Wesentlichkeitsanalyse wird bestimmt, welche Themenfelder wesentlich sind und im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden müssen. Doppelte Wesentlichkeit bedeutet dabei, dass sowohl Risiken und Chancen von Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen (outside-in bzw. financial materiality) als auch negative und positive Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft (inside-out bzw. impact materiality) betrachtet werden und Einfluss auf die Entscheidung hinsichtlich der Wesentlichkeit nehmen.
Wer ist wann berichtspflichtig? – eine Übersicht zur Einordnung
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt ab dem Geschäftsjahr 2024 für alle bisher auch schon berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Banken und Versicherungen.
Geben den Standard für Nachhaltigkeitsberichte vor: die ESRS
Das Rahmenwerk für den Nachhaltigkeitsbericht bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die insgesamt 82 Offenlegungsanforderungen und mehr als 1.000 zu berücksichtigende Datenpunkte enthalten. Die beiden themenübergreifenden Standards, ESRS 1 und ESRS 2, beinhalten insbesondere die allgemeinen Grundsätze und Angaben, die es bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten zu beachten gilt. Im Fokus der 10 themenbezogenen Standards stehen die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance. Besondere Beachtung wird dabei der Standard ESRS E 1 zum Klimawandel finden angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Thematik und des Europäischen Green Deals. Aber auch der ESRS S1 zur eigenen Belegschaft wird nach der Wesentlichkeitsanalyse selten zu vernachlässigen sein.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) machen die neue Berichterstattung sehr umfangreich und detailliert. Ihr Nachhaltigkeitsbericht soll konkrete Kennzahlen und Informationen zu sämtlichen relevanten Aspekten aus Umwelt, Soziales und Governance enthalten – von Klimaemissionen über Arbeitsschutz bis hin zu Wertschöpfungsketten. Die Kunst ist, dabei den Überblick zu bewahren und Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen – hier unterstützt Sie ttp mit strukturierter Wesentlichkeitsanalyse und einer ganzheitlichen ESG-Beratung.
Unser Beitrag zur nachhaltigen Transformation
Warum lohnt sich Nachhaltigkeitsberichterstattung? – Neben der Pflicht kann sie Ihnen helfen, Nachhaltigkeitsfortschritte systematisch zu steuern und Ihr Engagement gegenüber Investoren und Kunden sichtbar zu machen. Unternehmen, die frühzeitig robuste Berichtsstrukturen aufbauen, stärken so ihre Reputation und Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft.
Mit Jana Miller und Michael Heil stehen Ihnen zwei durch das IDW zertifizierte Sustainability-AuditorenIDW zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!