Müssen Steuerpflichtige wegen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Erschließungsbeiträge zahlen, scheidet eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 % der Aufwendungen [nur Lohnkosten], höchstens jedoch € 1.200,00 im Jahr) nach einer Entscheidung des BFH…
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