Prämie für E-Autos

Der Bundesrat hat am 08. Mai 2026 der Einführung einer staatlichen Prämie für den Erwerb neuer E-Autos zugestimmt.

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder von bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie Range-Extender). 

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal € 80.000 zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu 
zwei Kinder (unter 18 Jahren) um € 5.000 je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal € 90.000 zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Monats Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01. Januar 2026. Die Förderhöhe ist gestaffelt und kann bis zu € 6.000 betragen.

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