Gibt kein Krankengeld! – Erkrankung schon vor Antritt neuer Arbeitsstelle

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.01.2025, Az. L 16 KR 61/24

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass nicht schon der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses einen Arbeitsvertrag begründe und daher bei Erkrankung vor Arbeitsantritt kein Krankengeldanspruch bestehe.

Geklagt hatte ein Mann gegen ein Reinigungsunternehmen auf Zahlung von Krankengeld. Der Kläger hatte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, seine Tätigkeit als Lagerist bei der Beklagten krankheitsbedingt jedoch nicht zum vereinbarten Starttermin angetreten. Zwei Wochen später kündigte die Reinigungsfirma dem Mann innerhalb der Probefrist – ohne, dass dieser einen Tag dort gearbeitet hatte.

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von Krankengeld ab, da kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden und der Kläger kein Einkommen erzielt habe.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief März 2025.

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