Was ist VoP?
Verification of Payee (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung 2024/886. Mit Wirkung zum 9. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung in Kraft. Diese verpflichtet Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum, bei Überweisungen zu prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt. Ziel ist es, Zahlungsbetrug und Fehlüberweisungen zu verhindern.
Wie funktioniert die Prüfung?
Bei jeder SEPA-Überweisung (einschließlich Echtzeitüberweisungen) erfolgt ein automatischer Abgleich zwischen dem eingegebenen Empfängernamen und dem bei der Bank hinterlegten Namen. Daraus ergeben sich drei mögliche Ergebnisse:
| Match-Typ | Bedeutung | Folge für die Zahlung |
| Exact Match | Name und IBAN stimmen exakt überein | Zahlung wird wie gewohnt ausgeführt |
| Close Match | Leichte Abweichung (z. B. Tippfehler, Namensvariante) | Hinweis an den Zahler, Zahlung dennoch möglich |
| No Match | Name passt nicht zur IBAN (z. B. falscher Empfänger) | Zahlung wird blockiert oder muss bestätigt werden |
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neue Regelung betrifft alle Unternehmen, die Zahlungen empfangen oder tätigen – insbesondere im B2B-Bereich. Dies ist unabhängig vom jeweiligen Übermittlungsverfahren oder Programm, mit dem Sie arbeiten. Dies gilt auch für die Überweisungen aus dem Personalbereich.
Fehlerhafte oder unvollständige Stammdaten können zu Zahlungsverzögerungen oder Rückweisungen führen. Die Bank führt die Empfängerprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem o.g. Ampelsystem mit den Ergebnis. Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.
Bei SEPA-Sammelüberweisungen ist die Prüfung optional. Hier haben Sie in der Regel die Entscheidung, ob eine Prüfung erfolgen soll (sog. „Opt-In“) oder nicht (So.g „Opt-Out“).
Voraussichtlich werden folgende Abweichungen nicht zu einem No-Match führen:
- Groß- und Kleinschreibung
- Umlaute
- Sonderzeichen
- Satzzeichen
- Mehrfach-Leerzeichen
- Bindestriche oder andere Trennzeichen
- Namenszusätze (z.B. Dr.)
- Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, AG)
- Angabe nur eines Namens bei einem Gemeinschaftskonto
Umsetzung und Integration bei dem Zahlprozesse
Je nach Einsatz der sicheren elektronischen Kommunikation mit der Bank (EBICS oder HBCI PIN/TAN) ändern sich die Abläufe voraussichtlich wie folgt:
EBICS
Der Prozess in den DATEV-Programmen wird sich hinsichtlich der Reihenfolge ändern: zuerst wird die Zahlung an die Bank gesendet (ohne Unterschrift). Die Bank führt die Empfängerüberprüfung durch. Anschließend kann die Zahlung mittels verteilter elektronischer Unterschrift freigegeben oder storniert werden.
PIN/TAN
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird vor der TAN-Eingabe angezeigt. Anschließend kann die Zahlung, wie gewohnt, mit der TAN freigegeben werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Stammdaten prüfen
Überprüfen Sie alle gespeicherten Bankverbindungen auf Richtigkeit und Aktualität. - Kontoinhabernamen aktualisieren
Verwenden Sie den exakten Namen, wie er bei der Bank hinterlegt ist (z. B. laut Handelsregister). - Kunden und Lieferanten informieren
Weisen Sie auf die Bedeutung des korrekten Empfängernamens bei Überweisungen hin. - Zahlungssoftware anpassen
Klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister oder Softwareanbieter, ob Updates notwendig sind.
Haftung
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall.
Für Sie bedeutet das:
| Ergebnis der Empfängerüberprüfung | Wer haftet bei Falschüberweisung? |
| Match | Bank – Empfängerüberprüfung erfolgreich |
Close-Match (mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens) | Anwender – Zahlung trotz Hinweis ausgelöst |
No-Match (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens) | Anwender – Zahlung trotz Hinweis ausgelöst |
Fazit
Die Einführung von VoP ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Zahlungssicherheit. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um Störungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.