Keine runde Sache – Kein Markenschutz für blau-gelbes „Chiquita-Oval“

EuG, Urteil vom 13.11.2024, Az. T-426/23

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung des EUIPO bestätigt, indem es dem blau-gelben Oval der US-Firma „Chiquita“ die notwendige Unterscheidungsfähigkeit für einen Markenschutz absprach. Es bleibt somit bei der Nichtigkeit der Unionsmarke für frische Früchte.

Das US-Unternehmen „Chiquita Brands“ hatte ein Bildzeichen bestehend aus einem blauen Oval mit einer gelben Umrandung – ohne irgendwelche Schriftzüge oder Zeichen – zur Anmeldung einer Unionsmarke u. a. für mehrere Lebensmittel zur Eintragung gebracht.

Das EUIPO verfügte jedoch die Nichtigkeit der Unionsmarke für frische Früchte, wogegen der US-Konzern Klage beim EuG einlegte. Jedoch erfolglos!

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung des Markenamtes, wonach weder die Form noch das Farbschema „Blau und Gelb“ der Marke eine notwendige Unterscheidungskraft verleihe. Denn die Form entspreche einer einfachen geometrischen Figur (Abwandlung eines Ovals) ohne leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale. Zudem würden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten leicht anzubringen seien, so das Gericht.

Weiter hieß es, dass die Form weder Publikum auf sich ziehe noch diesem ermögliche auf die betriebliche Herkunft der gekennzeichneten Früchte zu schließen. Auch die Farbkombination aus Primärfarben komme im Handel mit frischen Früchten häufig vor. Sie sei weder besonders charakteristisch noch auffallend und damit nicht geeignet, die Waren zu individualisieren.

Die Markeninhaberin habe auch nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen können, dass die Marke, so wie sie eingetragen worden war, im gesamten EU-Gebiet durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe. Es wurden lediglich Beweise für eine Benutzung in vier Mitgliedsstaaten vorgelegt, was nicht ausreichend sei. Zudem erscheine die Marke in fast allen Beweisen mit zusätzlichen Bild- oder Wortbestandteilen, insbesondere dem Wort „Chiquita".

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Dezember 2024.

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