Urteile - Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Es lebe der (Betriebs-)Sport! Internes Fußballturnier unfallversichert?

BSG, Urteil vom 26.09.2024, Az. B 2 U 14/22 R

Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, ob eine Verletzung bei einem unternehmensinternen Fußballturnier der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt (unterliegt?!).

Der Kläger ist bei einem europaweit tätigen Unternehmen mit ca. 11.000 Mitarbeitern beschäftigt. Bereits seit zwei Jahrzehnten tragen die Belegschaften unterschiedlicher Niederlassungen jährlich ein Fußballturnier aus. Der Kläger nahm im Jahre 2018 an dem Turnier teil und zog sich dabei eine Knieverletzung zu. Den Unfall meldete er der Berufsgenossenschaft als Betriebsunfall und verlangte eine Entschädigung. Die Genossenschaft lehnte ab und argumentierte, dass die Verletzung nicht bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten sei.

Die Klage musste durch die Instanzen gehen, hatte jedoch nirgends Erfolg. Zuletzt lehnte das BSG eine Versicherungsleistung ab.

Die Richter urteilten, dass ein entsprechender Anspruch voraussetze, dass der Verletzte den Unfall durch die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit erlitten haben müsse. Die Teilnahme an einem internen Wettkampf sei jedoch weder eine Haupt- noch eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag gewesen. Da bei dem Turnier der Wettkampf- und nicht der Ausgleichssportcharakter im Vordergrund gestanden habe, sei dieses nicht als Betriebssport anzusehen. Weiter sei ein wesentlicher Punkt gewesen, dass sich die Teilnahme an dem Turnier nur als Angebot an den fußballbegeisterten Teil der Belegschaft und nicht an die Gesamtbelegschaft gerichtet habe. 

Auch habe das Unternehmen das Turnier nicht zielgerichtet als Werbeplattform genutzt, so das BSG weiter. Eine nachträgliche Berichterstattung über das Ereignis stelle lediglich einen rechtlich unwesentlichen Reflex dar. Ebenso die finanzielle Förderung des Turniers durch den Arbeitgeber konnte nicht zu einer anderen Entscheidung führen, da diese nach Ansicht der Richter nur der Mitarbeitermotivation gedient habe.

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