Ehe- und Familienrecht
Persönlich und kompetent
Es betrifft den privaten und engsten Lebenskreis: Bei familienrechtlichen Angelegenheiten ist Kompetenz ebenso gefragt wie Einfühlungsvermögen. Unsere Notare beraten Sie objektiv und unabhängig, wenn es um Verträge, Dokumente und andere notarielle Schriftstücke geht.
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an:
- Eheverträge
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand)
- Sorgeerklärungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Fragen rund ums Familienrecht
Ein Ehevertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn von den gesetzlichen Standardregelungen abgewichen werden soll. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Beispielsweise können die Höhe des eingebrachten Vermögens, der Besitz eines Unternehmens, die Konstellation einer Patchwork-Familie oder verschiedene Erbansprüche ausschlaggebend sein.
Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, im Voraus faire und angemessene Regelungen für den Fall einer Trennung festzulegen. Um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten, werden viele Eheverträge zu einem Zeitpunkt geschlossen, in dem das Ende der Ehe noch nicht emotional relevant ist.
Für einen Ehevertrag gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte. Er kann daher grundsätzlich alle Aspekte der Ehe – sowohl während als auch nach der Scheidung – regeln. Zu den möglichen Inhalten zählen beispielsweise Unterhaltszahlungen, Regelungen für die Altersvorsorge, erbrechtliche Angelegenheiten und Gütertrennung.
In der Regel fokussieren sich Eheleute auf die Zeit nach der Scheidung, da sie während ihrer Ehe meist einvernehmliche und harmonische Regelungen bevorzugen.
Ja, für die Wirksamkeit eines Ehevertrags ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Somit ist eine unparteiische rechtliche Beratung gesichert, denn in einem solchen Vertrag werden häufig wirtschaftlich und finanziell weitreichende Regelungen getroffen.
Online-Formulare zum Ehe- und Familienrecht
Notar Flensburg
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